Jede Branche hat eigene Paragrafen, Strukturierungsfragen und Gestaltungsspielräume. Wir kennen die Spezifika – vom Tagesgeschäft bis zur langfristigen Struktur.
Ein Steuerberater, der überwiegend Gewerbebetriebe betreut, arbeitet selten mit § 13a EStG. Wer Biogas nur aus Sicht des EEG kennt, übersieht die Abfärbung auf den landwirtschaftlichen Hauptbetrieb. Und wer Forstwirtschaft mit dem Drei-Jahres-Rhythmus des § 34b EStG nicht regelmäßig rechnet, lässt Einnahmen ungeglättet.
Wir beraten ausschließlich die grüne Wirtschaft – von Land- und Forstwirtschaft über Gartenbau und grüne Gewerbebetriebe bis zu erneuerbaren Energien. Das bedeutet: Wir kennen die branchenspezifischen Paragrafen, die typischen Strukturierungsfragen und die Gestaltungsspielräume, die in Ihrer Branche tatsächlich greifen.
§ 13a EStG, § 24 UStG und § 34b EStG: Wir ordnen die Sondervorschriften im Zusammenhang Ihres Betriebs ein.
Holding, GmbH & Co. KG oder Betriebsaufspaltung: Wir vergleichen, welche Struktur zur geplanten Entwicklung passt.
IAB, Rücklagen, Freibeträge – wir zeigen Ihnen die legalen Optimierungsmöglichkeiten Ihrer Branche.
Abfärbung, Liebhaberei, Betriebsaufgabe – wir kennen die typischen Risiken und helfen Ihnen, sie zu umgehen.
Fünf Sektoren der grünen Wirtschaft – jeder mit eigenen steuerlichen Besonderheiten und Strukturierungsfragen.
Vom Familienbetrieb bis zur Agrarholding – Buchführung, Gestaltung, Hofübergabe.
Beispielhafte Konstellation
Familienbetrieb in dritter Generation, Übergabe an die Tochter steht an. Wir strukturieren die Hofübergabe mit Verschonungsabschlag nach §§ 13a/13b ErbStG, regeln Altenteil und Pflichtteilsverzicht – der Betrieb bleibt erbschaftsteuerlich entlastet im Familienbesitz.
Privatwald, Familienforst, institutionelles Waldinvestment – mit dem Rhythmus des § 34b EStG gerechnet.
Beispielhafte Konstellation
Größerer Privatforst nach Sturmereignis mit hohem Anfall an Kalamitätsholz. Wir wenden den ermäßigten Steuersatz nach § 34b EStG an, klären die Abgrenzung zur regulären Holznutzung und sichern die Anerkennung als außerordentliche Einkünfte – die Steuerbelastung des Spitzenjahrs wird spürbar geglättet.
Gewerbliche Betriebe der grünen Wirtschaft: Land- und Futtermittelhandel, Garten- und Landschaftsbau, Agrartechnik, Blumen- und Pflanzenhändler. Eigene Bilanzfragen, eigene Nachfolge-Themen.
Beispielhafte Konstellation
GaLaBau-Betrieb mit eigenem Fuhrpark und Lagerflächen, geführt vom Inhaber, ohne klare Trennung zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen. Wir richten eine Betriebsaufspaltung ein, übertragen die Immobilien in eine vermögensverwaltende KG und schaffen damit eine saubere Ausgangslage für die spätere Übergabe an die nächste Generation.
Erwerbsgartenbau, Baumschulen, Hofläden – Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe ist die zentrale Frage.
Beispielhafte Konstellation
Erwerbsgartenbau mit angeschlossenem Hofladen und wachsendem Zukaufanteil. Wir prüfen die Grenzwerte zur gewerblichen Tätigkeit, trennen Eigenerzeugung und Handel sauber und richten die Buchführung so ein, dass der landwirtschaftliche Status erhalten bleibt.
Bestandsanlagen, Repowering, Post-EEG-Vermarktung – sauber vom landwirtschaftlichen Hauptbetrieb getrennt.
Beispielhafte Konstellation
Landwirtschaftsbetrieb plant den Bau einer Biogasanlage und will sie in den bestehenden Hof integrieren. Wir gliedern die Anlage in eine separate GmbH & Co. KG aus, vermeiden so die gewerbliche Abfärbung auf den Hauptbetrieb und sichern den landwirtschaftlichen Status der gesamten Hofstelle.
Drei Situationen, die Branchenexpertise erfordern.
Hofübergabe, Erbschaftsteuer, Altenteil, Nießbrauch, Pflichtteilsverzicht – jede Branche hat eigene Regeln. Wir kennen sie und planen die Übergabe mit Jahren Vorlauf.
Agri-PV, Hofladen, Direktvermarktung, Biogas – ohne die richtige Struktur droht Abfärbung auf den Hauptbetrieb. Wir strukturieren, bevor es teuer wird.
Family Offices, Fonds, institutionelle Waldinvestoren – andere Mandantenstruktur, andere Fragen. Wir übersetzen zwischen Hofbüro und Beteiligungsgesellschaft.
Eine Entscheidung, mehrere Folgen
Bei einer Biogasanlage reicht es nicht, nur die Investition zu beurteilen. Rechtsform, Finanzierung, Gewerbesteuer und der landwirtschaftliche Status des Hauptbetriebs müssen zusammenpassen.
Branchenkenntnis zeigt sich deshalb nicht in einzelnen Fachbegriffen, sondern in der richtigen Reihenfolge der Fragen. Wir prüfen die Wechselwirkungen früh und machen die Optionen vergleichbar, bevor viel Zeit und Aufwand in eine Richtung fließen.
Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau, erneuerbare Energien, grüne Gewerbebetriebe – wir beraten ausschließlich in diesen fünf Sektoren. Erstgespräch in Stuttgart oder per Videocall.
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