Rechnungswesen & Steuern

Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärung und Wirtschaftsprüfung – im Jahresrhythmus Ihres Betriebs.

Was wir tun

Laufende Finanzbuchhaltung, Lohn, Jahresabschluss, Steuererklärung und Wirtschaftsprüfung – aus einer Hand. Für landwirtschaftliche Betriebe, Forstbetriebe, Gartenbau und grüne Gewerbebetriebe. Mit DATEV, vorbereitet auf die e-Rechnungspflicht und vertraut mit den Besonderheiten der Branche: § 13a EStG, § 24 UStG, IAB, GLÖZ-Konditionalität. Wo eine Förderung relevant wird, begleiten wir sie – als Teil der laufenden Betreuung, nicht als isolierte Antragsstelle.

Finanzbuchhaltung in DATEV, monatliche Auswertungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Lohn- und Gehaltsabrechnung – inkl. Saisonarbeit, Mindestlohn-Compliance, Erntehelfer

Jahresabschluss und Steuererklärungen – § 13a EStG, § 4 Abs. 3, Bilanzierung

Jahresabschlussprüfung – freiwillig oder gesetzlich

Vorbereitung und Begleitung von Betriebsprüfungen, Vertretung gegenüber dem Finanzamt

Fördermittel im Rechnungswesen: steuerliche Einordnung und Verbuchung bewilligter Zuschüsse

Der Jahreszyklus

Buchhaltung und Steuern folgen einem Rhythmus. Wir kennen die Fristen, die für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gelten – und die, die nur Sie betreffen.

  1. Q1

    Januar bis März – Abschlussvorbereitung, Mehrfachantrag in Vorbereitung

    Jahresabschluss des Vorjahres wird erstellt. Bestandsverzeichnisse, Pauschalierungs-Optionen nach § 24 UStG, IAB-Auflösung prüfen. Vorbereitung des EU-Mehrfachantrags – Flächendaten, Nutzungscodes, GLÖZ-Konditionalität sichten.

  2. Q2

    April bis Juni – Mehrfachantrag, Lohnzyklus Saison

    Saisonarbeit, Mindestlohn-Dokumentation und Aufzeichnungspflichten nach MiLoG. Dazu Quartalsauswertungen und ein Liquiditätsblick vor der Ernte. Förderprogramme betrachten wir bei Bedarf in einem eigenen Beratungsauftrag zusammen mit Investition, Finanzierung und Steuerfolgen.

  3. Q3

    Juli bis September – Steuererklärung, Hochsaison-Buchhaltung

    Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung des Vorjahres. Bei Erntespitzen monatliche Buchhaltung straff getaktet, damit Auswertungen mit der Realität Schritt halten.

  4. Q4

    Oktober bis Dezember – Jahresplanung, Gestaltung vor Stichtag

    Hochrechnung, IAB-Bildung, Investitionsentscheidungen vor dem 31. Dezember. Vorauszahlungen anpassen. Inventur, Lohnsteuer-Jahresausgleich, EU-Direktzahlungen werden ausgezahlt. Vorbereitung auf das nächste Wirtschaftsjahr.

Die Fristen verschieben sich, die Logik bleibt. Wir führen den Kalender für Sie und melden uns, bevor etwas eng wird.

Mehr als Buchhaltung: Prüfung und Gestaltung im Jahresverlauf

Ein Jahresabschluss kann nur dokumentieren, was über zwölf Monate entstanden ist. Die Gestaltung passiert im laufenden Jahr – oder gar nicht. Deshalb verbinden wir Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und steuerliche Gestaltung in derselben Mandatsbeziehung. Wer beide Perspektiven hat, sieht den Spielraum, bevor er sich schließt.

Wirtschaftsprüfung

Freiwillige und gesetzliche Jahresabschlussprüfung. Für Genossenschaften, größere GmbH & Co. KGs und Familienverbünde, bei denen das Gesellschaftsrecht oder externe Anforderungen (Banken, Investoren) eine Prüfung verlangen.

IAB & § 13a-Optimierung

Investitionsabzugsbetrag rechtzeitig bilden, sauber auflösen. Pauschalierung nach § 24 UStG bewerten. Die Instrumente werden im November geplant, nicht im April nach Abschluss entdeckt.

Bilanzpolitische Spielräume

Bewertungswahlrechte, Aktivierungs- und Abschreibungsoptionen, § 4 Abs. 3 oder Bilanzierung. Wir zeigen, welche Wahlrechte bestehen und wie sie sich über mehrere Jahre auswirken.

Branchenspezifische Kontierung

Tierbestand, Feldinventar, stehendes Holz, PV-Erträge, Pacht- und Tauschverhältnisse. Die Buchhaltung kennt die Branche – sonst wäre sie nur eine Datenerfassung.

Wann ist das relevant?

Wechsel des Steuerberaters

Sie übergeben einen laufenden Betrieb. Wir übernehmen Buchhaltung, Abschluss und Steuererklärung ohne Bruch – inklusive Übergabe in DATEV.

Umstellung der Gewinnermittlung

§ 13a EStG-Grenzen überschritten, Wechsel zu Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanzierung. Wir rechnen die Übergangsgewinne und planen den Stichtag.

Umsatzsteuer-Optionsrechnung

Pauschalierung nach § 24 UStG oder Regelbesteuerung – bei Investitionen, Photovoltaik oder Ausgleichssteuersatz oft eine relevante Entscheidung mit Bindungsfrist.

Betriebsprüfung steht an

Prüfungsanordnung erhalten. Unterlagen sichten, Risikofelder vorab klären, Prüfung begleiten und gegenüber dem Finanzamt vertreten.

e-Rechnung wird Pflicht

Die e-Rechnungspflicht im B2B-Bereich gilt – Empfang seit 2025, Versand schrittweise bis 2028. Wir richten Prozesse, Formate (XRechnung, ZUGFeRD) und Archivierung sauber ein.

Förderbegleitung im Jahresverlauf

Förderungen werden im Rechnungswesen korrekt eingeordnet. Ob und wie wir einen Antrag begleiten, klären wir separat nach Programm, Vorhaben und benötigter fachlicher Tiefe.

Was Sie im Alltag davon haben

Abschlüsse pünktlich, prüfungsfest

Fristen werden eingehalten, Risiken vor der Prüfung adressiert. Verspätungszuschläge und Schätzungen werden vermieden.

Prüfungsfähig, wenn nötig

Jahresabschlussprüfung freiwillig oder gesetzlich. Bank-, Investor- oder gesellschaftsrechtliche Anforderungen werden früh adressiert, nicht im Stress des Stichtags.

Gestaltungsspielräume genutzt

§ 13a, § 24 UStG, IAB, § 34b EStG – die Instrumente werden im Jahresverlauf eingesetzt, nicht erst beim Abschluss entdeckt.

Zahlen, denen Sie trauen

Monatliche Auswertungen mit branchenspezifischer Kontierung. Grundlage für Investitions-, Pacht- und Förderentscheidungen.

Wie viel Gestaltung steckt in Ihrem Jahresabschluss?

Die meisten Abschlüsse dokumentieren. Wenige gestalten. In einem 30-minütigen Gespräch sehen wir, wo bei Ihnen Spielraum liegen bleibt – im laufenden Wirtschaftsjahr, nicht erst am Stichtag.

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