Grenzüberschreitende Steuerfragen für Familienverbünde mit Auslandsvermögen und grüne Betriebe mit EU-Bezug.
Ein Forstbetrieb mit Flächen in Österreich. Ein Familienverbund mit Beteiligungen in Frankreich und Polen. Ein Gartenbau-Unternehmen mit Kunden in Benelux. Sobald Vermögen, Erträge oder Leistungen über die Grenze gehen, kommen neue Pflichten – und neue Gestaltungsfragen – ins Spiel.
Wir beraten in diesen Fällen punktgenau. Das ist kein Kerngeschäft im Volumen, aber ein Kompetenzfeld, das wir verlässlich abdecken – allein oder in Kooperation mit Kanzleien im jeweiligen Sitzstaat.
Ein Forstbetrieb mit deutschem Stammsitz hält Flächen jenseits der Grenze. Einkünftezuordnung, Kalamitätsholz und § 34b EStG im DBA-Kontext, Bewertung im Erbfall.
Holding- und Beteiligungsstruktur über mehrere Sitzstaaten. Wegzugsbesteuerung, ATAD-Umsetzung, Substanzanforderungen.
GaLaBau, Agrartechnik oder Pflanzenhandel mit Leistungsbeziehungen in den EU-Binnenmarkt. Umsatzsteuerliche Behandlung, Reihengeschäfte, Quick Fixes.
EU-Mutter mit deutscher Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft. Deutsche Buchführungs-, Erklärungs- und Meldepflichten, Verrechnungspreisdokumentation.
Schildern Sie den Fall in zwei Sätzen. Wir sagen Ihnen, ob es ein Thema für uns ist, ob eine Kooperationskanzlei im Sitzstaat dazugehört – und welche Fristen jetzt zählen.
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